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Vogelschutz, FFH-Gebiete, Landschaftsschutz und Bau der B96n auf Rügen:
Um schneller Planungssicherheit für die B96n zu erreichen, plant der Landkreis Rügen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Unterschutzstellung aller Landflächen des Vogelschutzgebietes "Vorpommersche Boddenlandschaft" außerhalb der
Nationalparkgrenzen im Landkreis Rügen

Ostsee-News vom 23. August 2008 (ur). Mit der neuen Rügenbrücke sind die Stauprobleme nach und von Rügen u.a. an Ab- und Anreisetagen zum Urlaub auf Rügen in der Hochsaison nicht vorüber. Wer die neue Brücke von Stralsund kommend verlässt, entdeckt sofort bei der Abfahrt auf der Insel Rügen, dass hier etwas fehlt. Es ist zu erkennen, dass die Brücke eigentlich auf eine neue Straße münden sollte. Das ist immer noch beabsichtigt. Statt auf die neue B96n, wird man aber immer noch auf die alte B96 geleitet. Jetzt will der Landkreis Rügen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung auf den Weg bringen, um schneller Planungssicherheit für die B 96n zu erreichen.
Die Verordnung soll die Unterschutzstellung aller Landflächen des Vogelschutzgebietes "Vorpommersche Boddenlandschaft" außerhalb der Nationalparkgrenzen im Landkreis Rügen, das heißt große Teile Westrügens, beinhalten. Das Rechtssetzungsverfahren könnte Anfang 2009 abgeschlossen sein. Zwar liegt die Trasse der B 96n laut Landratsamt Rügen außerhalb des Vogelschutzgebietes, doch das reiche nicht aus, um Planungssicherheit für die B96n zu erhalten. Die angestrebte Schutzgebietsausweisung sei erforderlich, da die Planfeststellungsbehörde damit rechne, ansonsten eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung zu erhalten, "dass die Unterschutzstellung des angrenzenden Vogelschutzgebietes noch nicht erfolgt ist". Mehr dazu erfahren Sie nach dieser Kurzfassung in der ausführlichen Tages-News für den Urlaub an der Ostsee, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.

 

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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)

23. August 2008 Landschaftsschutzgebietsverordnung zur Unterschutzstellung aller Landflächen des Vogelschutzgebietes "Vorpommersche Boddenlandschaft" außerhalb der
Nationalparkgrenzen im Landkreis Rügen geplant, um schneller Planungssicherheit für den Bau der B96n auf Rügen zu erreichen.

Ostsee / Stralsund / Rügendamm / Rügenbrücke / Rügen / B96n (ur): Wer gehofft hat, dass mit der neuen Rügenbrücke die Stauprobleme nach und von Rügen vorüber sind, der erlebte bislang in Verkehrshochzeiten eine Enttäuschung. Staus an Ab- und Anreisetagen in der Hochsaison umgingen oft nur die Frühausteher bzw. Spätstarter. Als das Ozeaneum in Stralsund eröffnet wurde und der erste Neugier-Ansturm aus Richtung Rügen an Nicht-Sonnenscheintagen losging, wurde ebenfalls deutlich, dass die beste Brücke nichts nutzt, wenn Sie so endet wie die neue Rügenbrücke auf der Insel Rügen. Wer sie verlässt entdeckt sofort bei der Abfahrt, dass hier etwas fehlt. Es ist zu erkennen, dass die Brücke eigentlich auf eine neue Straße münden sollte, aber statt auf eine neue B96n, wird man serpentinenartig auf die alte B96 geleitet. Dann kommt eine von Fußgängern betätigte Ampel zum Überqueren der B96 in Rambin und anschließend in Samtens die wohl schlimmste Ampelschaltung in Norddeutschland, die in unübertrefflich genialer Weise immer wieder einen so großen Rückstau produziert, dass in diesem Jahr schon mehrfach die Polizei mit klassischer Handregelung im Einsatz war. Angesichts all dessen wird immer wieder von Urlaubern die Frage gestellt: Warum ist es noch nicht zum Bau der B96n mit Ortsumgehung von Rambin und Samtens gekommen?

Kurzantwort: Ob überhaupt auf Rügen eine B96n gebaut werden soll oder die alte B96 lieber eine dritte Spur erhalten sollte, war und ist auf Rügen umstritten. Die Mehrheit ist aber offensichtlich für eine B96n. Bei den Befürwortern gehen indes die Meinungen über die Dimension dieser B96n, vor allem an den Ab- und Auffahrten, stark auseinander. Fakt ist: Die Meinungsunterschiede bleiben, aber die B96n wird wohl kommen, denn sie ist in der Planungsphase weit vorangekommen. Jedoch muss jetzt u.a. und vor allem der Umgang mit naturschutzfachlichen Belangen geklärt werden. Dies ist eine komplizierte Problematik. Für alle, die sich darüber trotzdem gerne im Detail informieren möchten, veröffentlichen wir nachfolgend die Mitteilung des Landratsamtes Rügen über die Erarbeitung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung:

Der Landkreis Rügen wird eine Landschaftsschutzgebietsverordnung auf den Weg bringen, um schneller Planungssicherheit für die B 96n zu erreichen. Die Verordnung wird die Unterschutzstellung aller Landflächen des Vogelschutzgebietes "Vorpommersche Boddenlandschaft" außerhalb der Nationalparkgrenzen im Landkreis Rügen, das heißt große Teile Westrügens, beinhalten. Das Rechtssetzungsverfahren könnte Anfang 2009 abgeschlossen sein. Der Landkreis folgt damit einem Vorschlag der Landesregierung.

Hintergrund ist die Einhaltung des Vogelschutzes. Durch das Land Mecklenburg- Vorpommern wurde am 3. April 2008 die Vogelschutz-Gebietskulisse an die EU-Kommission gemeldet. Die in Vorbereitung des Meldeverfahrens oftmals zitierte Planungssicherheit ist damit aber noch nicht erreicht. Während bei der Ausweisung von FFH-Gebieten sowohl Rechts- oder Verwaltungsvorschriften als auch vertragliche Vereinbarungen ausreichen, müssen bei Vogelschutzgebieten die Mitgliedstaaten diese Gebiete zu „Schutzgebieten“ nach nationalem Recht erklären. Solange eine wirksame Ausweisung der Gebiete fehlt, findet auf sie der gegenüber der FFH-Regelungen strengere Artikel 4 Absatz 4 der Vogelschutzrichtlinie Anwendung. Dieser verbietet Beeinträchtigungen der Lebensräume und die erhebliche Belästigung der Vögel in den geschützten Gebieten und kann nur durch überragende Gemeinwohlbelange, wie etwa den Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, überwunden werden. Die Fortsetzung und der Abschluss des Genehmigungsverfahrens zur B 96n ist von diesem Problem betroffen.

Zwar liegt die Trasse der B 96n außerhalb des Vogelschutzgebietes, doch zeigten die Untersuchungen im Zuge der Genehmigungsverfahren, dass Beeinträchtigungen von Vögeln nicht ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund wurde die Planung verändert und eine Trassenoptimierung herbeigeführt. Die dazu durchgeführte Verträglichkeitsprüfung ergab, dass nunmehr die Schutz- und Erhaltungsziele für das Vogelschutzgebiet Nr. 28 (Vorpommersche Boddenlandschaft) nicht mehr beeinträchtigt werden. Das reicht aber nicht aus. Um Planungssicherheit zu erhalten, ist die Ausweisung als Schutzgebiet erforderlich. Die Planfeststellungsbehörde rechnet ansonsten mit einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss mit der Begründung, dass die Unterschutzstellung des angrenzenden Vogelschutzgebietes noch nicht erfolgt ist.

Nach dem Landesnaturschutzgesetz gibt es keine Schutzkategorie „Vogelschutzgebiet“. Im Rahmen der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes ist die Einführung einer solchen Kategorie vorgesehen. Das wird aber frühestens 2010/2011 erfolgen. Denkbar wäre auch eine Ausweisung als Naturschutzgebiet, doch ist hierbei ein komplizierter Verfahrensweg nötig. Außerdem wäre fachlich schwer begründbar, warum überwiegend Ackerflächen zum NSG erklärt werden.

Die nun angestrebte Landschaftsschutzgebietsverordnung kann von der Landrätin erlassen werden. Die Landkreise Ludwigslust und Parchim haben im Zuge des Autobahnbaus einen ähnlichen Weg beschritten und ebenfalls Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, um eine Unterschutzstellung von EU- Vogelschutzgebieten sicherzustellen.

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