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Dorsch: Bestandsentwicklung, Dorsch-EU-Regelungen und Angeltouren auf Dorsch in der Ostsee. Ausgangshafen Schaprode auf der Insel Rügen.

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auf der Ostsee und an der Ostseeküste. Was veränderte sich oder wird gerade geplant? Was hat sich ereignet? Wie sieht es an der Ostsee aus?

© Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)

15. Juni 2007 Dorsch-News: Mehrjähriger Plan zur Bestandsentwicklung des Ostsee-Dorsches. Dorsch-EU-Regelungen sind aber sehr bürokratisch.

Ostsee/Schaprode auf Rügen (ur). Der Fischereiministerrat der EU hat "die Einführung eines mehrjährigen Plans für die Bestandsentwicklung des Ostseedorsches beschlossen." Dieser EU-Verordnung misst die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern "große Bedeutung bei".
Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Backhaus zeigte sich enttäuscht, dass die von Mecklenburg-Vorpommern bereits mehrfach unterbreiteten Vorschläge zur Vereinfachung der Regeln und Verbesserung der Effizienz der Bestandsbewirtschaftung erneut nicht aufgegriffen wurden. „Stattdessen wurden wieder sehr bürokratische und komplizierte Regelungen getroffen“, hielt Backhaus mit Kritik nicht hinterm Berg.
Der Minister erinnerte in dem Zusammenhang an das Dorsch-Projekt des Landes, hinter dem sich eine Zukunftsstrategie einer semiaktiven Bewirtschaftung verberge, die sich unter anderem auf Besatz mit vorgestreckten Jungdorschen stützen soll. „Ziel ist es, den Trägern von Besatz- und anderen finanziell aufwändigen Verfahren auch entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen. Wer aktiv und nachweislich etwas für den Bestand tut, soll dafür auch belohnt werden“, so Backhaus. Der Minister begrüßte aber auch einige Entscheidungen des Rates: „Soweit die von allen Seiten anzustrebende Erholung des Dorschbestandes dadurch nicht gefährdet werden, sind insbesondere die sozioökonomischen Belange der Kleinen Kutter- und Küstenfischerei zu berücksichtigen. Daher ist es nur zu befürworten, dass Fahrzeuge unter acht Metern Länge über Alles vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen wurden.“ Auch die Sonderregelung für Schiffe zwischen acht und zwölf Metern Länge ist nach Auffassung des Ministers notwendig und richtig, um den Eigner dieser Fahrzeuge auch während der so genannten Schließungszeiten eine Einnahmequelle zu ermöglichen. „Die Fischer haben keine Möglichkeit, während der Schließungszeiten auf andere Fanggebiete auszuweichen. Daher erachte ich es für ange-messen, wenn die Fischer dieser Schiffskategorie zumindest an fünf Tagen im Monat noch Dorsch fischen dürfen“, begründete der Minister sein Plädoyer für die gestaffelten Regelungen. „Grundsätzlich richtig ist es, dass diejenigen Fischer, die hauptsächlich Süßwasserfische in den inneren Seegewässern fangen, hierzu künftig weiterhin Netze mit mehr als 90 Millimetern Maschenweite verwenden dürfen.“ Das zuständige Ministerium für den Fischfang bennnt in einer Mitteilung an die Presse noch die folgenden Fakten: "Dem Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) zufolge wird der westliche Dorschbestand der Ostsee mittlerweile so stark genutzt, dass ein erhebliches Risiko für eine Beeinträchtigung seines Reproduktionsvermögens besteht. Beim östlichen Dorschbestand sei das Reproduktionsvermögen ohnehin bereits beeinträchtigt; dieser Bestand wird nach Angaben des ICES derzeit nicht nachhaltig befischt.
Für die Fischerei in Mecklenburg-Vorpommern wird es mit dem vorgestern vom Fischereirat in Brüssel beschlossenen mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Dorsche in der Ost-see, der zunächst eine dreijährige Laufzeit hat, folgende wichtige Neuerungen gegenüber 2007 geben:
1. Fischereifahrzeuge von 8 bis 12 Metern Länge über Alles (LüA) dürfen während der Fangverbotszeiten im April (westliche Ostsee) bzw. Juli und August (östliche Ostsee) nur noch an fünf Tagen fischen, wobei diese fünf Tage in zwei Blöcken in Anspruch zu nehmen sind. Fahrzeuge mit mehr als 12 Metern LüA dürfen in der Fangverbotszeit prinzipiell keinen Dorsch fangen.
2. Der Einsatz von Stellnetzen mit Maschenweiten über 90 Millimetern für die Zanderfischerei wird in den Gewässern innerhalb der Basislinien (Sunde, Haffe, Bodden) gestattet. Der Dorschbeifang aber bleibt verboten.
3. Vor einem Gebietswechsel von der östlichen in die westliche Ostsee müssen Fischereifahrzeuge, die mehr als 150 Kilogramm Dorsch gefangen haben, diesen Fang zunächst anlanden. Ab 2009 ist jeder Dorsch unabhängig von der Menge vor einem Gebietswechsel anzulanden.
4. Fischereifahrzeuge unter 8 Metern LüA sind von den Regelungen der Verordnung ausgenommen.
5. Gesamtfangmengen und Quoten werden künftig nach einem noch komplizierteren bürokratischen Verfahren festgelegt
."

Doch all dies soll Anglern nicht die Freude am Dorschfang vermiesen, sondern nur Hintergrund-Infos vermitteln. Wer gerne mit einem Kutter hinaus zum Dorschfang möchte, dem empfehlen wir die Rügener Hafen- und Touristik GmbH mit Sitz in Schaprode auf der Insel Rügen. Sie hat den Kutter Albatros erworben und bietet mit diesem Angeltouren auf Dorsch an. Außerdem gibt es Ausflugsfahrten rund um Hiddensee und Schiffsausflüge von Schaprode nach Stralsund, inklusive Altstadtführung. Wer sich dafür interessiert, der kann sich direkt an Kapitän Diederich wenden: 0174-9824299. Nochfolgend noch die Details des aktuellen Angebotes:

- Immer am Mittwoch Ausflugsfahrt von Schaprode nach Stralsund inklusive Altstadtführung, 25,- Euro.

- Immer am Donnerstag Tagestörn mit dem Kutter Albatros von Schaprode rund um Hiddensee, inklusive Essen 42,- Euro

- Angeltouren auf Dorsch ab 8 Personen, inklusive Mittag 38,- Euro

Ansprechpartner für Interessenten ist Kapitän Diederich, Tel. 0174-9824299

Mehr Infos zum Angeln auf unseren Sportseiten: Angeln in der Ostsee

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