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Badewasserqualität der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern
Die neue Badewasserkarte ist da. Kostenlose Bestellmöglichkeit.
Die Badewasserqualität entlang der Ostseeküste von Kühlungsborn
über Warnemünde, den Darß und Hiddensee bis Rügen und Usedom

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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)

16. Mai 2007 Badewasserqualität der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern.
Die neue Badewasserkarte ist da. Kostenlose Bestellmöglichkeit.

Mecklenburg-Vorpommern (ur). In den News von www.kreidefelsen.de vom 15. Mai wurden für heute umfangreiche Informationen zur Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern angekündigt. Das für Ihre Urlaubsvorbereitung vielleicht Interessanteste gleich zu Beginn und dann folgen noch viele Infos.

Auf der Startseite des Ministeriums für Soziales und Gesundheit von Mecklenburg-Vorpommern wird heute an 1. Stelle direkt unter dem Bild des Ministeriums verkündet:

"Die neue Badewasserkarte 2007 ist da!"

Es handelt sich auf der Seite des genannten Ministeriums um einen Link, der zu einer Seite mit weiteren Links führt. Von hier können Sie auf folgende Seite gelangen http://www.gaia-mv.de/badewasser/bestellen.php Dort ist zu lesen: "Sie können hier kostenlos die aktuelle Badewasserkarte bestellen." Auf der Seite ist auch ein Link namens Onlinekarte. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Urlaub von der kostenlosen Möglichkeit der Bestellung der Badewasserkarte Gebrauch zu machen.

 

Bei der Vorstellung der neuen Badewasserkarte sagte der Gesundheitsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering: "Sauberes Wasser, tolle Strände und wunderschöne Seen gehören zu den größten Schätzen des Gesundheits- und Tourismuslandes Mecklenburg-Vorpommern. Und auch in diesem Jahr können die Menschen in unserem Land wieder an mehr als 1700 Kilometern Ostseeküste und hunderten von Seen und Flüssen ungetrübten Badespaß erleben."
 
Zur regelmäßigen Kontrolle der Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern teilte das Ministeriums für Soziales und Gesundheit von Mecklenburg-Vorpommern mit: "Mehr als 400 Badestellen im Nordosten werden regelmäßig kontrolliert. Die vielen blauen Punkte auf der Badewasserkarte zeigen: An 85 Prozent der Stellen wurde eine sehr gute oder gute Badewasserqualität gemessen. Bei weiteren 14 Prozent der Badestellen wurde im vergangenen Jahr - bei mindestens der Hälfte der durchgeführten Proben - eine Sichttiefe festgestellt, die unter einem Meter lag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Sommer 2006 sehr heiß war - hohe Temperaturen führen auch zu einem stärkeren Algenwachstum. An Badestellen mit einem gelben Punkt sind im vergangenen Jahr jeweils einmalig die anspruchsvollen EU-weit festgelegten Werte überschritten worden. Das war bei sieben Badestellen der Fall. Sie sind aber dennoch zum Baden geeignet.
 
Die Blaue Flagge weht an 24 Badestellen an der Küste und an 6 Stellen im Binnenland. Die Blaue Flagge ist ein Umweltsymbol. Sie wird an vorbildliche Sportboothäfen und Badestellen in 33 Ländern vergeben. Die Teilnehmer müssen unter anderem eine ausgezeichnete Wasserqualität, gepflegte Anlagen und eine vorbildliche Werbung für umweltgerechtes Verhalten nachweisen.
 
Die Badewasserkarte ist auch im Internet abzurufen. In diesem Jahr wurden die Daten erstmals in das Geodaten-Portal GAIA-MV eingearbeitet. Die Nutzer können auf einer Landeskarte eine Region auswählen, in der sie baden möchten. Dann können sie immer näher an den Ort heranzoomen, bis sie schließlich ein Luftbild der Badestelle vor sich sehen. Die Werte der Wasseruntersuchungen werden dazu angezeigt und es lässt sich auch ablesen, wie sich die Wasserqualität in den vergangenen Jahren entwickelt hat."

Probieren Sie es, den Link dazu haben wir Ihnen oben mitgeteilt, oder nutzen sie die bereits erwähnte Möglichkeit der kostenlosen Bestellung der Badewasserkarte.

Bleibt die Frage: "Wie wird die Badewasserqualität überwacht?" Antwort des Ministeriums für Soziales und Gesundheit von Mecklenburg-Vorpommern:

"Die überwachten Badestellen werden alle 14 Tage von den Gesundheitsämtern kontrolliert. So können bei Grenzwertüberschreitungen und massiven Algenaufkommen schnell entsprechende Warnungen bekannt gegeben werden.
 
Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter besichtigen zunächst das gesamte Umfeld (Toiletten, Abfallbehälter, Sauberkeit der Strände). Vor Ort messen sie außerdem die Sichttiefe des Wassers und den ph-Wert und stellen fest, ob es Verschmutzungen gibt, zum Beispiel durch Öl. Kontrolliert werden auch Färbung, Geruch und eventuelle Schaumbildung des Wassers.
 
Zu jeder Vor-Ort-Kontrolle gehört die Entnahme einer Wasserprobe (250 ml) an einer Stelle, an der das Wasser ungefähr einen Meter tief ist, und dort etwa 30 Zentimeter unter der Oberfläche. Diese Wasserproben werden im Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V (LAGuS) auf Bakterien untersucht, die auf eine Verunreinigung mit Abwasser hindeuten und die Wundinfektionen und Magen-Darm-Probleme verursachen.
 
Die Konzentrationen an Cyanobakterien (Blaualgen), Salmonellen und anderen Mikroorganismen wird von den Gesundheitsämtern zusätzlich in Auftrag gegeben, wenn ein entsprechender Verdacht besteht. Die Ergebnisse der Analyse werden anhand von Richt- und Grenzwerten, die von der EU vorgegeben sind, beurteilt und den Gesundheitsämtern mitgeteilt.
 
In den Sommermonaten überprüft das LAGuS die salzhaltigen Gewässer außerdem auf das Vorkommen so genannter Vibrionen. Werden Ostsee und Bodden wärmer als 20 Grad Celsius, muss davon ausgegangen werden, dass sich diese Krankheitserreger im Wasser befinden. Vor allem bei älteren Menschen und bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem kann der Erreger für schwere Erkrankungen sorgen.
 
Im Verlauf der Badesaison von Anfang Mai bis Mitte September werden pro Badestelle etwa zehn Wasserproben entnommen. Sie werden in den Wasserlaboren des LAGuS in Rostock, Greifswald, Schwerin und Neustrelitz untersucht.
 
Grundlage für die Überwachung der Badewasserqualität ist eine EU-Richtlinie. In ihr sind die Gütekriterien (Richt- und Grenzwerte) verbindlich festgeschrieben. Die Richtlinie wurde mit der "Badestellen-Hygiene-Verordnung" 1995 in Landesrecht umgesetzt.
 
Auf der Homepage des LAGuS - www.lagus.mv-regierung.de - kann man sich detailliert über die Überwachung der Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern informieren." Dort war heute das folgende "Informationsblatt" zu finden:

" LANDESAMT FÜR GESUNDHEIT UND SOZIALES M-V
Abteilung Gesundheit, Dezernat Umwelthygiene und Umweltmedizin

Informationsblatt

Überwachung der Badewasserqualität in Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die Richtlinie 76/160/EWG des Rates vom 08.12.1975 über die Qualität der Badegewässer. Sie ist in Mecklenburg- Vorpommern durch eine Landesverordnung „Empfehlung über hygienische Anforderungen an Badestellen (Badestellen-Hygiene-Verordnung vom 03.Mai 1995)“ in Landesrecht umgesetzt worden. Spezielle Anforderungen an Badestellen sind in der Badestellenempfehlung vom 07.Mai 1998 geregelt.

Kriterien für die Beurteilung der Badegewässerqualität.

In der EU-Richtlinie über die Qualität der Badegewässer sind die Gütekriterien verbindlich festgeschrieben. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich dabei an Richtund Grenzwerten. Richtwerte sind Leitwerte für eine gute Wasserqualität. Für jedes Gewässer sollten diese Richtwerte angestrebt werden, um optimale Wasserverhältnisse zu garantieren. Eine Überschreitung der Richtwerte bedeutet aber noch keine gesundheitliche Gefahr für die Badegäste. Treten Richtwertüberschreitungen häufiger auf, kann dies ein Hinweis sein, dass sich die Wasserqualität nachteilig verändert. Grenzwerte markieren Werte, bei deren Überschreitung Gesundheitsgefahren theoretisch möglich sein könnten. Die Grenzwerte liegen weit im Vorsorgebereich. Daher verursachen geringe oder kurzzeitige Grenzwertüberschreitungen in den meisten Fällen keine gesundheitlichen Schäden bei den Badenden. Um jedes Gesundheitsrisiko für die Badegäste auszuschließen, ist die Einhaltung der Grenzwerte oberstes Ziel. Eine Abklärung der Ursache für aufgetretene Beanstandungen ist unerlässlich.

Überwachung durch die zuständigen Behörden

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Landkreise und Kreisfreien Städte für die Durchführung der Badegewässerüberwachung zuständig. Die Überwachung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Umweltbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte. Die Gesundheitsämter nehmen in 14-täglichen Abständen Wasserproben und lassen diese im Landesamt für Gesundheit und Soziales untersuchen. Mit jeder Probenahme ist eine Ortsbesichtigung des Badegebietes verbunden, um die hygienische Gesamtsituation zu beurteilen. Werden während der routinemäßigen Beprobung der Badegewässer Grenzwertüberschreitungen bei den zu untersuchenden Parametern festgestellt, ordnet das Gesundheitsamt Kontrolluntersuchungen an und führt Besichtigungen der Badestellen durch. Je nach Einzelfall kann das Gesundheitsamt von dem Aussprechen eines Badeverbotes Gebrauch machen, wenn durch die festgestellten Grenzwertüberschreitungen ein Gesundheitsrisiko für die Badenden besteht. Das Badeverbot ist durch deutlich sichtbare Schilder durch den Eigentümer/Betreiber des Badegewässers zu kennzeichnen. Gegebenenfalls erfolgt eine Bekanntmachung in der Öffentlichkeit, wie z. B. durch Mitteilungen in der örtlichen Presse.

Bestimmung mikrobiologischer Parameter

Fäkalcoliforme Bakterien

Fäkalcoliforme Bakterien sind so genannte Indikatorkeime, d. h. ein Auftreten von diesen Bakterien lässt mit großer Wahrscheinlichkeit auf andere gefährliche Darmerreger im Wasser schließen. Ursache dafür sind größtenteils Verunreinigungen durch menschliche Ausscheidungen (Fäkalien). Fäkalcoliforme Bakterien kommen normalerweise im Darm von
Menschen und Säugetieren vor. Außerhalb des menschlichen Körpers vermehren sich diese Keime. Fäkalcoliforme Bakterien können aber, wenn sie in offene Wunden gelangen, Entzündungen hervorrufen.

Gesamtcoliforme Bakterien

Gesamtcoliforme Bakterien sind genau wie die fäkalcoliformen Bakterien auch
Anzeigerkeime. Ein Nachweis dieser Bakterien lässt auf das Vorhandensein anderer Krankheitserreger schließen, die ursächlich nicht nur durch Fäkalien, sondern auch durch Abwassereinleitungen hervorgerufen werden können.
Diese Gruppe der Bakterien kommt im Unterschied zu den fäkalcoliformen Bakterien auch in der freien Natur vor und sind nicht unbedingt fäkalen Ursprungs.

Fäkalstreptokokken

Diese Bakterien kommen vor allem im Darm vor. Sie sind in ihrer Bedeutung ähnlich einzuschätzen wie die fäkalcoliformen Bakterien.

Salmonellen und Darmviren

Diese Mikroorganismen sind tatsächliche Krankheitserreger. Deshalb die Forderung der Richtlinie, das Badegewässer muss frei sein von Salmonellen und Darmviren. Die Parameter Fäkalstreptokokken und Salmonellen werden nur dann bestimmt, wenn auf Grund der Ortsbesichtigungen bzw. anderer Untersuchungsergebnisse das Vorhandensein dieser Parameter im Badegewässer für möglich gehalten wird oder eine Verschlechterung
der Wasserqualität vermutet wird. Die Untersuchung auf den Parameter Darmviren erfolgt nur im Einzelfall, wenn eindeutige Verdachtsmomente vorliegen.

Bestimmung physikalisch-chemischer Parameter

Zur Einschätzung der hygienischen Gesamtsituation eines Badegewässers stützen sich die Gesundheitsämter auf die Überprüfung so genannter sensorischer Parameter. Dazu zählen die Bestimmung von Wasserfärbung, Sichttiefe, Geruch, Schaumentwicklung des Wassers und Fremdstoffbeimengungen, wie z. B. Teer, Mineralöle, Abfall und Unrat. Die
Untersuchungen können anlassbezogen auf Ammonium, Nitrat und Phosphat erweitert werden. Die Folge erhöhter Konzentrationen an Ammonium, Nitrat und Phosphat im Badegewässer ist, vor allem in stehenden Gewässern, eine Anreicherung mit Nährstoffen (Eutrophierung des Gewässers), die zu einer Massenentwicklung von Algen führen kann. Ursachen der Eutrophierung sind vor allem fäkale Verunreinigungen, Abwassereinleitungen, Gülle-, Mist-,
Jauche- oder Mineraldüngereinschwemmungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Massenhaftes Auftreten von Blaualgen – was Badende beachten sollten

Vor allem in den Sommermonaten bei hohen Wassertemperaturen neigen einige Badegewässer (Ostsee, Bodden oder Binnenseen) zur Massenentwicklung von Algen. Diese sammeln sich bevorzugt an der Wasseroberfläche und werden durch den Wind in Ufernähe
getrieben, wodurch teppichartige Beläge an der Wasseroberfläche und am Ufersaum gebildet werden können. Dadurch kommt es zur Trübung des Wassers. Bestimmte Blaualgen (Cyanobakterien) bilden Giftstoffe (Toxine), die bei den Badenden durch Verschlucken des Wassers oder durch sehr langen Hautkontakt Symptome hervorrufen können (Übelkeit, Erbrechen, Durchfälle, Fieber, Hautreizungen, allergische Reaktionen). Je mehr Wasser verschluckt wird, auch an auf einander folgenden Tagen, und je länger ein Hautkontakt besteht, desto eher ist die Möglichkeit einer gesundheitlichen Gefährdung gegeben. Vor allem sind Kleinkinder und Kinder gefährdet, wenn sie in Ufernähe spielen. An den Ostseebadestränden ist das Auftreten von lokalen Algenteppichen im Badebereich nicht in jedem Fall vorhersehbar. Innerhalb von wenigen Stunden kann es hier beispielsweise durch Änderung der Windrichtung und Strömungsverhältnisse zu einer gravierenden Veränderung der Situation sowohl in positiver als auch negativer Hinsicht kommen.

Empfehlung

Falls Sie an einer Badestelle eine intensive Grünfärbung des Wassers, verbunden mit einer Minderung der Sichttiefe oder gar einen Algenteppich in Ufernähe beobachten, sollten Sie aus Vorsorgegründen auf das Baden verzichten. Vor allem sollten Sie darauf achten, dass Kleinkinder und Kinder nicht in diesem Wasser spielen. Sofern Sie nach dem Baden gesundheitliche Beschwerden bemerken, suchen Sie bitte einen Arzt auf und informieren Ihr
zuständiges Gesundheitsamt über Ihre Beobachtungen.

Rostock Tel. 0381/ 4955 343 Schwerin Tel. 0385/ 5001 155
Greifswald 03834 / 890 144 Neustrelitz 03981/ 272 144

Ende des Informationsblattes zur Badewasserqualität.

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