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Ostsee-News: Chronik der News und Infos von kreidefelsen.de "Zeit für Rügen Ausgewählte Luftbilder von den Inseln Rügen, Vilm, Hiddensee und weiteren Inseln des Rügen-Archipels Baltikum
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Bäderverkaufsverordnung, auch Bäderregelung genannt, wurde in Mecklenburg-Vorpommern verändert. Andere Öffnungszeiten und Herausnahme von einigen Orten aus der Bäderregelung. Ostsee-News 14. November 2008 (ur). In Mecklenburg-Vorpommern trat im Januar eine neue Bäderregelung in Kraft. Bei den Bäderregelungen an der deutschen Ostseeküste handelt es sich um Ausnahmeregelungen gegenüber den allgemeinen Öffnungszeiten der Läden, Supermärkte und sonstigen Geschäfte. Die Bäderregelung gilt in Mecklenburg-Vorpommern nicht in allen Orten des Landes. „Die sogenannte Bäderverkaufsverordnung ist seit knapp einem Jahr in Kraft und musste auch auf Grund einer juristischen Auseinandersetzung angepasst werden“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch in Schwerin. „Mit der Neufassung wurden die Öffnungszeiten am Sonntag auf 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr festgesetzt und der Geltungsbereich im Land konkretisiert“, sagte Seidel. „In den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald können die Geschäfte an elf Sonntagen im Jahr geöffnet werden.“ Nicht mehr verbleiben sollen in der Bäderverkaufsverordnung nach Angaben des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern: "Neuenkirchen auf Rügen, Ueckermünde (EDEKA Neukauf, Belliner Straße 9), Samtens in Fahrtrichtung Stralsund/Bergen linksseitig der B 96, Barth (Gewerbegebiet Am Mastweg), Ribnitz-Damgarten (Schaumanufaktur Ostseeschmuck, An der Mühle 30 in 18311 Ribnitz-Damgarten)." Mehr Infos zu Veränderungen in der Bäderregelung für Mecklenburg-Vorpommern erhalten Sie nach dieser Kurzmeldung in den ausführlichen Tages-News für den Urlaub an der Ostsee, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden. www.kreidefelsen.de Informationsnetz Ostseeküste 14. November 2008 Die Bäderverkaufsverordnung, auch Bäderregelung genannt, wurde in Mecklenburg-Vorpommern verändert Mecklenburg-Vorpommern (ur). Im Januar 2008 trat in Mecklenburg-Vorpommern die neue Bäderregelung in Kraft. Sie regelt die Sonntagsöffnung in ausgewählten Kur- und Erholungsorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten des Landes. "Wir haben mit der neuen Regelung den Geltungsbereich genauer zugeschnitten und auch Teile der Innenstädte von Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswald und Neubrandenburg mit aufgenommen" sagte damals Jürgen Seidel, Wirtschaftminister von Mecklenburg-Vorpommern. Am vergangenen Mittwoch teilte der Minister mit, dass die "sogenannte Bäderregelung... angepasst" werden musste. Hintergrund dessen sind Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald. Die Details erfahren Sie in der uns übermittelten Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern, die wir nachfolgend ungekürzt veröffentlichen: Die in Mecklenburg-Vorpommern geltende Bäderregelung wurde überarbeitet. „Die sogenannte Bäderverkaufsverordnung ist seit knapp einem Jahr in Kraft und musste auch auf Grund einer juristischen Auseinandersetzung angepasst werden“, sagte Wirtschaftsminister Jürgen Seidel am Mittwoch in Schwerin. „Die Bäderregelung hat sich insgesamt bewährt, sie wirkt saisonverlängernd und die erweiterten Einkaufsmöglichkeiten werden genutzt. Mit der heutigen Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt gilt die überarbeitete Verordnung ab sofort.“ Die Verordnung regelt die Sonntagsöffnung in ausgewählten Kur- und Erholungsorten sowie touristischen Schwerpunktgebieten des Landes. „Mit der Neufassung wurden die Öffnungszeiten am Sonntag auf 11.30 Uhr bis 18.30 Uhr festgesetzt und der Geltungsbereich im Land konkretisiert“, sagte Seidel. „In den Innenstädten von Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Greifswald können die Geschäfte an elf Sonntagen im Jahr geöffnet werden.“ Die Bäderregelung fußt auf § 10 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes, der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der während des letzten Jahres gemachten Erfahrungen sind die Öffnungszeit neu festgesetzt und das Warenangebot als Gegenstand des gewerblichen Verkaufs überprüft und weiter konkretisiert worden. Baumärkte, Möbel- und Autohäuser wurden von der Öffnungsmöglichkeit im Rahmen der Bäderregelung ausgeschlossen. Bei den Kur- und Erholungsorten, den Weltkulturerbestädten und den unstrittigen anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr gilt die Begründung in der ursprünglichen Bäderverkaufsverordnung unverändert. Sie zeichnen sich u. a. durch folgende Eigenschaften aus: - Das Erscheinungsbild des Ortes ist vom Tourismus geprägt. Nicht mehr verbleiben sollen in der Bäderverkaufsverordnung: Die katholische und die beiden evangelischen Landeskirchen Diese aktuelle Mitteilung des Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern sei nachfolgend ergänzt mit den in diesem Zusammenhang wichtigen Auszügen aus der Mitteilung des gleichen Ministerium, die wir bereits am 30. Januar diesen Jahres veröffentlichten. Genannt werden die Orte, in denen im Januar diesen Jahres die Bäderregelung in Kraft trat. Nachfolgend sind jedoch nur die in Mecklenburg-Vorpommern an die Ostsee grenzenden Kreise von Mecklenburg-Vorpommern erwähnt: Landkreis Bad Doberan Rövershagen, Am Salzhaff/ OT Pepelow , Wustrow/ OT Wustrow, Canow, Drosedow Stadt Greifswald Innenstadt: Hansering bis Ecke Schützenstraße, Grünanlage bis Ecke Lange Straße, An den Anlagen bis Hansering Ahrenshop (Ahrenshoop: OT Altenhagen, OT Nienhagen, OT Ahrenshoop), Bad Sülze, Born/ Darß, Dierhagen (OT Dändorf, OT Dierhagen-Strand, OT Hof-Körkwitz, OT Neuhaus, OT Dierhagen), Prerow , Wieck/ Darß, Wustrow, Zingst Reinberg/ OT Stahlbrode, Klausdorf/ OT Barhöft, Barth (begrenzt durch: - Innenstadt begrenzt durch Hafenstraße, Stadtwall und Bleicherwall, Hafenstraße und Gewerbegebiet am Mastberg), Ribnitz-Damgarten (Hafen, Markt, Schaumanufaktur Ostseeschmuck, An der Mühle 30 in 18311 Ribnitz-Damgarten) Boltenhagen, Insel Poel
Ahlbeck einschließlich Grenzmarkt, Bansin, Heringsdorf, Karlshagen, Koserow, Loddin (OT Kölpinsee, OT Loddin), Lubmin,
Trassenheide, Zempin, Zinnowitz; Hansestadt Rostock Landkreis Rügen Baabe, Binz, Breege, Dranske, Gager/ Groß Zicker, Göhren, Insel Hiddensee, Middelhagen, Putbus (OT Putbus, OT Lauterbach, OT Neuendorf, OT Neuenkamp, OT Wreechen), Putgarten, Sellin, Thiessow, Sassnitz, Glowe, Lancken-Granitz (OT Lancken-Granitz, OT Blieschow, OT Neu Reddevitz, OT Preetz), Wiek (OT Wieck, OT Bohlendorf), Lohme Trent, Samtens (In Fahrtrichtung Stralsund/Bergen linksseitig der B 96), Sagard, Rambin, Neuenkirchen, Lietzow, Gingst, Altenkirchen, Altefähr, Dreschvitz, Gustow, Garz (OT Zudar, Groß-Schoritz, Karnitz), Poseritz, Schaprode, Parchtlitz, Ralswiek, Ummanz, Zirkow, Bergen (der innerstädtische Bereich innerhalb von: Bahnhofstraße , Ringstraße, Dammstraße, Schulstraße, obere Billrothstraße, Joachimberg, Markt, obere Raddasstraße, Parkstraße, Schützenstraße, Bahnhofstraße, Ringstraße jeweils beidseitig, sowie der Bereich Ringstraße Ecke Gingster Chaussee bis einschließlich Nonnenseestraße) Stadt Stralsund Bereich historische Altstadt Klosterstraße, Am Langen Wall, Am Fischmarkt, Seestraße, Ippenkai, Verbindung zwischen Sundpromenade und Nordmole, Seestraße bis Ecke Fährwall, Olof Palme Platz, Knieperwall, Frankenwall, Frankendamm bis Ecke Frankenhof, Frankenhof im rechten Winkel zum Frankendamm Mönkebude,
Ueckermünde (Zentrum begrenzt durch Bundeswehrkrankenhaus; Töpferstraße; Ueckerdamm; Fluss Uecker; Neues und Altes Bollwerk; Wallstraße; Am Strand; Yachthafen) EDEKA Neukauf, Belliner Straße 9 Bereich historische Altstadt, begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr. Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße, einschließlich Holzhafen Nicht mehr verbleiben sollen in der Bäderverkaufsverordnung News von der Ostsee und der
Ostseeküste Frühere News zur Bäderverkaufsverordnung an der Ostsee: News von 30. Januar diesen Jahres zur Bäderregelung von der Nordsee bis zur Ostsee-Grenze zwischen Deutschland und Polen: Bäderregelung in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
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