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Jagdurlaub: Zu beachtende Jagd-Verordnungen und Vereinbarungen: Erntejagd ohne Ansitzeinrichtung in M-V künftig verboten.

Ostsee-News vom 27. September 2008 (ur). Am 24. September berichteten wir darüber, dass vor dem Hintergrund eines schweren Jagdunfalles in Mecklenburg-Vorpommern eine Diskussion über das Sicherheitsrisiko während der jetzigen "Erntejagden" entstanden ist und sogar auf Ministerebene in Schwerin erwogen wird, Jagden während laufender Erntearbeiten zu verbieten. Jetzt ist dies eingetroffen.Dazu teilte, das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern mit, dass die herkömmliche Erntejagd zu hohe Risiken birgt und daher wesentliche Regelungen schnellstmöglich geändert werden. Bis zur Rechtskraft gelten diese als gemeinsame Empfehlungen von Ministerium, Jagdverband und Jagdbeirat. Nach einer entsprechenden Besprechung mit Vertretern des Landesjagdverbandes und des Jagdbeirats ist der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus davon überzeugt, dass eine Jagd während laufender Erntearbeiten aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu verantworten ist, sofern die beteiligten Jäger nicht eine erhöhte Position auf einer jagdlichen Einrichtung (Ansitzleiter, Ansitzkanzel) einnehmen. Das war die Kurzfassung der ausführlichen Tages-News für den Urlaub an der Ostsee, die Sie weiter unten auf dieser Seite finden.

 

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© Fotos und Texte: Kreidefelsen GbR, Redaktion: Wolfgang Urban (ur)

27. September 2008 Erntejagd ohne Ansitzeinrichtung künftig verboten.

Ostsee / Mecklenburg-Vorpommern (ur): Das Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern übermittelte uns gestern folgende Info, die unter den Urlaubern an der Ostsee vor allem all jene interessieren dürfte, die wegen der Ausübung der Jagd nach hier kamen:

Weil die herkömmliche Erntejagd zu hohe Risiken birgt, werden wesentliche Regelungen schnellstmöglich geändert. Bis zur Rechtskraft gelten diese als gemeinsame Empfehlungen von Ministerium, Jagdverband und Jagdbeirat.
Nach der gestrigen Besprechung mit Vertretern des Landesjagdverbandes und des Jagdbeirats ist der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus davon überzeugt, dass eine Jagd während laufender Erntearbeiten aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu verantworten ist, sofern die beteiligten Jäger nicht eine erhöhte Position auf einer jagdlichen Einrichtung (Ansitzleiter, Ansitzkanzel) einnehmen.

„Ich habe deshalb entschieden, so genannte Erntejagden ohne Verwendung jagdlicher Einrichtungen zu verbieten“, teilt heute der Minister mit und kündigt an, dass die entsprechende Jagdverordnung schnellstmöglich geändert wird. „Mit dieser Maßnahme sollte es gelingen, das Sicherheitsrisiko bei einer Jagd während laufender Erntearbeiten erheblich zu vermindern, indem erstens der Jäger an seinen einmal eingewiesenen Stand die ganze Jagd über gebunden sein wird, zweitens der zugewiesene Schusssektor sich nicht verändert und sich drittens der Neigungswinkel eines abgegebenen Geschosses zur Erde deutlich erhöht“, stellt Dr. Backhaus die geplanten Regeländerungen als klare Vorzüge gegenüber der herkömmlichen Erntejagd heraus.

Bis die neue Regelung Rechtskraft erlangt, trägt sie gegenüber den Jägerinnen und Jägern in Mecklenburg-Vorpommern zunächst empfehlenden Charakter. „Im Rückblick auf das tragische Geschehen bei einer Erntejagd am letzten Wochenende muss ich alle Weidgenossen im Land ernsthaft bitten, die genannten Regeln unverzüglich anzuwenden“, so der Minister heute.

Unabhängig davon nutzt Minister Dr. Backhaus die Gelegenheit, einmal mehr darauf hinzuweisen, dass bei jeder Erntejagd die einschlägigen Sicherheitsvorschriften konsequent zu beachten und einzuhalten sind. Hierzu zählen insbesondere:
- Zu Beginn ist ein Jagdleiter zu bestimmen.
- Den Anordnungen des Jagdleiters ist unbedingt Folge zu leisten.
- Der Jagdleiter hat Jäger und Jagdhelfer vor Beginn der Jagd gegen Unterschrift zu belehren.
- Alle an der Jagd beteiligten Personen haben sich farblich von der Umgebung deutlich abzuheben, indem sie signalfarbene Bekleidung tragen.
- Der Jagdleiter oder seine Beauftragten weisen den Jägern ihre jeweiligen Stände zu und bezeichnen den einzuhaltenden Schusssektor.
- Nach Einnehmen der Stände haben sich die Jäger mit dem jeweiligen Jagdnachbarn zu verständigen.
- Waffen sind erst auf dem Stand zu laden und nach Beendigung der vereinbarten Jagdzeit (des so genannten Treibens) sofort zu entladen.
- Es darf nicht in die beerntete Kultur (das Treiben) hinein geschossen werden.
- Der Stand darf während der Jagd weder verändert noch verlassen werden.
- Wenn sich Personen oder Fahrzeuge in gefahrbringender Nähe befinden, darf in diese Richtung weder die Waffe angeschlagen noch geschossen werden.
- Es darf erst geschossen werden, wenn der Schütze das zu erlegende Stück Wild genau erkannt (angesprochen) hat.

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Informationen für den Urlaub an der Ostsee an: Mailadresse.

 

 

 

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